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NOTWOHNUNG

Zwangsheirat ist Gewalt! Unterstützung bekommst
du hier- nur mit einem KLICK zur
Wer kann aufgenommen werden?
Mädchen und Frauen zwischen 15 - 24 Jahren aus ganz Österreich, die von Zwangsheirat bedroht oder bereits betroffen sind und anonym untergebracht werden müssen, um vor dieser und anderen Gewaltformen geschützt zu werden.
In Ausnahmefällen können in Absprache mit der Kinder und Jugendhilfe auch etwas jüngere Minderjährige aufgenommen werden.
Was bietet die Notwohnung bedrohten und betroffenen jungen Frauen?
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Unterbringung von acht jungen Frauen + zwei Notfallsbetten
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Schutz durch geheime Adresse und nötige Sicherheitsmaßnahmen
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Rund-um-die-Uhr Betreuung in der Wohnung
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Ganzheitliche Beratung auf Deutsch, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Arabisch, Farsi, Englisch und Französisch
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Begleitung (Amtswege, Arztbesuche, u.a.)
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Wohndauer von wenigen Tagen bis mehreren Monaten, je nach individueller Situation und Gefährdung
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Freizeitpädagogische Angebote (z.B. sportliche Aktivitäten, kreatives Gestalten, Workshops, Feste;)
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Unterstützung bei der Zukunftsplanung (Fokus auf die Phase nach dem Auszug)
Informationen zur Aufnahme in die NOtwohnung
Eine Aufnahme in die Notwohnung erfolgt über die Frauenberatungsstelle des Vereins Orient Express. Die Bedrohte / Betroffene kann sich selbst melden bzw. kann der Erstkontakt auch durch andere Einrichtungen und Personen hergestellt werden.
In einem persönlichen Erstgespräch mit einer Frauenberaterin des Orient Express wird entschieden, ob die Unterbringung in der Notwohnung in dem individuellen Fall möglich und sinnvoll ist.

Erreichbarkeit
Außerhalb der Öffnungszeiten
Kontaktaufnahme über:
24- Stunden Frauennotruf 01/71 71 9 oder Frauenhelpline gegen Gewalt 0 800 / 222 555
Finanzierung
Spenden sichern unsere arbeit:
Orient Express - Beratungs-, Bildungs- und
Kulturinitiative für Frauen
UniCredit Bank Austria AG
BLZ: 12000
IBAN-Code:
AT34 1200 0100 0041 1859
BIC/SWIFT-Code: BKAUATWWXXX
die notwohnung wird Finanziert durch:
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Bundeskanzleramt - Sektion Frauen und Gleichstellung
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Bundesministerium für Inneres
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Die Unterbringung der Minderjährigen wird über die Kinder- und Jugendhilfe finanziert.
Wir danken folgenden Sponsoren und Kooperationspartnern
für die Unterstützung der Notwohnung in Form von Sachspenden:


ÜbergangsWOHNUNG
Übergangswohnung für von Zwangsheirat und/oder verwandtschaftsbasierter Geschlechtergewalt bedrohte und betroffene Mädchen und jungen Frauen.

Seit Januar 2019 ist die Übergangswohnung als Folgeeinrichtung für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Mädchen und junge Frauen in Betrieb.
Wer kann aufgenommen werden?
Mädchen und Frauen zwischen 16 und 24 Jahren aus ganz Österreich,
jeglicher Nationalität und Herkunft unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, welche von Zwangsheirat bzw. Generationenkonflikten im Kontext der verwandtschaftsbasierten Geschlechtergewalt bedroht oder betroffen sind.
Was bietet die übergangswohnung bedrohten und betroffenen jungen Frauen?
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Unterbringung von bis zu fünfzehn jungen Frauen und Mädchen
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Schutz durch geheime Adresse und nötige Sicherheitsmaßnahmen
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Rund-um-die-Uhr Betreuung und Versorgung in der Wohnung
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Einzelberatung, in der Wohnung mit einem Bezugsberaterin – System, in den Sprachen, Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari, Farsi, Türkisch, Kurdisch, BKS, Französisch und Tajik
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Gruppengespräche, in einem wöchentlichen Setting
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Begleitung (zu Amtswegen, Arztbesuchen etc.)
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freizeitpädagogische Angebote (zum Beispiel sportliche Aktivitäten, kreatives Gestalten, Workshops, Feste;)
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psychologische und therapeutische Angebote (interne Abdeckung durch das Personal sowie bei Bedarf externe Stellen)
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Wohndauer bis zu einem Jahr
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Begleitung und Unterstützung bei der schrittweisen Verselbstständigung
Informationen zur Aufnahme in die übergangswohnung
Eine Aufnahme in die Übergangswohnung erfolgt über die Frauenberatungsstelle des Vereins Orient Express, wo die Bedrohte, Betroffene in einem persönlichen Gespräch mit einer Beraterin entscheiden kann, ob eine Unterbringung in der Übergangswohnung für sie in ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.
Die Aufnahme kann auch durch einen Umzug von der Notwohnung in die
Übergangswohnung erfolgen, wenn die Frau, nach der Stabilisierung bzw. der ersten
Krisenzeit, noch eine weitere Betreuung wünscht oder benötigt.

Erreichbarkeit
Finanzierung
die übergangswohnung wird Finanziert durch:
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Fonds Soziales Wien
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Die Unterbringung der Minderjährigen wird über die Kinder- und Jugendhilfe finanziert.